SPD will Auskunft zum Arbeitsschutz, Mindestlohn und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Hessen

Veröffentlicht am 10.04.2017 in Landtag
 

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann weist auf eine Initiative ihrer Fraktion im Hessischen Landtag hin, die der Frage näher auf den Grund gehen will, wie es in Hessen mit der Einhaltung der Regeln zum Arbeitsschutz, zum Mindestlohn und zur Schwarzarbeitsbekämpfung aussieht. Dazu wurde eine parlamentarische Initiative in der Form einer Großen Anfrage an die Landesregierung gerichtet und in den Hessischen Landtag eingebracht.

„Wir wollen insbesondere wissen, wie viele Kontrollen in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden, wie viele und welche Regelverstöße dabei festgestellt worden sind und wie kontrolliert wird. Des Weiteren möchten wir von Seiten der Landesregierung Auskunft darüber, ob gesetzliche Regelungen eingehalten werden und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Hessen tatsächlich auch der gesetzliche vorgeschriebene Arbeitsschutz gewährleistet und der Mindestlohn gezahlt wird“, betont die Abgeordnete.

Gleichzeitig wolle man von der schwarz-grünen Landesregierung wissen, wer die Einhaltung der gesetzlichen Regeln im Einzelnen kontrolliere, wie viel Beschäftigte dafür zuständig seien und ob personeller Mehrbedarf bestehe. „Schlechte Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitgestaltungen beeinträchtigen nicht nur die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern führen oftmals auch zu schlechteren Arbeitsergebnissen. Deshalb liegt die Einhaltung der gesetzlichen Regeln des Arbeitsschutz, der Arbeitszeit und der Arbeitssicherheit nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern auch im Interesse der Betriebe. Gleiches gilt für die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn und gegen Schwarzarbeit. Sie nützen ebenso den Beschäftigten und den Arbeitgebern, die sich an die Spielregeln halten und so vor Dumpinglöhnen der Konkurrenz geschützt werden“, begründet die Rechtspolitikerin Hofmann die Notwendigkeit, die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen wirkungsvoll zu kontrollieren.

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