Zimmermann erfreut: Weg frei für offenes WLAN

Veröffentlicht am 03.06.2016 in Bundespolitik
 

„Endlich ist der Weg frei für offenes WLAN an öffentlichen Orten, in Innenstädten, in Hotels und in Cafés. Wir müssen in Deutschland aufholen und brauchen mehr offenen Zugang zum Internet. Mit der heutigen Bundestagsabstimmung ist es gelungen, die Einrichtung wird endlich möglich“, freut sich Dr. Jens Zimmermann (SPD), Odenwälder Bundestagsabgeordneter, am Rande des Plenums des Deutschen Bundestages. 

Offenes WLAN ist längst Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Die Bundestagsabgeordneten der schwarz-roten Koalition haben einen jahrelangen Streit um offene WLAN-Zugänge in Deutschland beendet. Mit einer wesentlichen Anpassung (§ 8, TMG) im seit 2015 vorliegenden Telemedien-Änderungsgesetz der Bundesregierung haben die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU nun klargestellt, dass alle Anbieter, die Nutzerinnen und Nutzern einen Internetzugang zur Verfügung stellen, nicht für Rechtsverletzungen Dritter haften. 

Klargestellt wird, dass sich auch WLAN-Anbieter in Cafés, an öffentlichen Plätzen in Landkreisen und Kommunen oder in Vereinen und Bibliotheken auf dieselbe Haftungsbeschränkung verlassen können, wie gewerbliche Anbieter (sog. Access-Provider), z. B. die Telekom oder Vodafone. Gelten soll die Haftungsbeschränkung sowohl für die straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Haftung sowie für die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter. "Damit wird es die umstrittene WLAN-Störerhaftung und Abmahnungen an WLAN-Anbieter nicht mehr geben", erklärt Zimmermann. „Endlich sind damit auch die Auflagen wie Passwortpflichten oder Vorschaltseiten vom Tisch."

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