Kooperationsvereinbarung

(Übereinstimmungen mit der Kooperationsvereinbarung von CDU/WGO sind in Fettdruck dargestellt)

Inhaltliche Eckpunkte der Kooperationsvereinbarung zwischen
GALOB, WGO und SPD für die Legislaturperiode 2011-2016

Präambel:
Die Kooperationspartner von GALOB, WGO und SPD stimmen überein, dass in Otzberg auf den unterschiedlichsten politischen Themenfeldern Handlungsbedarf besteht.
Damit die gesetzten Ziele erreicht werden können, sind verbindliche politische Absprachen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Kooperationspartner in verschiedenen Sachfragen erforderlich.

Die Kooperation schließt jedoch die Einbeziehung anderer politisch-gesellschaftlicher Gruppierungen in den politischen Willensbildungsprozess nicht aus.
Übereinstimmungen sind ausdrücklich erwünscht und sollten so oft wie möglich gesucht werden.
Ein möglichst breiter Konsens in den politischen Entscheidungen wird von uns daher angestrebt. Es ist Ziel dieser Vereinbarung die Kultur der politischen Willensbildung in der Gemeinde Otzberg zu verbessern und ohne Koalitionszwänge - dennoch verbindlich in einzelnen Sachthemen - gemeinsame Mehrheiten für politische Entscheidungen zu finden.

Siedlungspolitik:
Die Kooperation wird die Vorschläge des Arbeitskreis Siedlungspolitik der vergangenen Legislaturperiode als Richtlinien für die künftige Baulandpolitik fortentwickeln und sich daran orientieren. Über die im Arbeitskreis Siedlungspolitik erarbeiteten Vorschläge hinaus werden wir keine weiteren Baugebiete ausweisen.
Zudem wollen wir gute Voraussetzungen für die Schließung innerörtlicher Baulücken schaffen. Dazu wollen wir für die Gemeinde Otzberg kostengünstige Möglichkeiten einer Umsetzung mittels Bebauungsplan
und Gestaltungssatzung suchen, deren Anwendung prüfen und gegebenenfalls nutzen. Durch diese baurechtliche Ordnung wollen wir den Ausbau der innerörtlichen Bebauung fördern und einen aktiven Beitrag für die Gestaltung und Belebung der Otzberger Ortskerne leisten.

Verkehr/ÖPNV/Radwege
Wir werden die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen in allen Ortsteilen mit dem Ziel überprüfen, einheitliche Regelungen zu schaffen,die den Verkehr merklich beruhigen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Tempo 30 wollen wir in möglichst vielen Straßen – auch Durchgangsstraßen -, insbesondere im Ortsteil Hering, erreichen. Ferner sprechen wir uns für eine wirkungsvolle Durchsetzung von Tempolimits in allen Ortsteilen aus. Regelmäßige Geschwindigkeitsüberprüfungen sind dafür die Voraussetzung.

Der Bau der Nordumgehung Lengfeld bedeutet zwar einen erheblichen Einschnitt in die Landschaft, wird aber die Verkehrsbelastung in Lengfeld deutlich reduzieren, weswegen wir das Projekt bestmöglich unterstützen werden. Dabei werden wir die Möglichkeiten der Gemeinde nutzen, um auf die Trassenführung Einfluss zu nehmen, damit das Projekt so schnell wie möglich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Otzberg realisiert werden kann.

Um auch vor dem Bau der Umgehungsstraße die Sicherheit an den Ortsdurchfahrten der B426 zu erhöhen und die Belastung durch den LKW-Verkehr zu verringern, setzen wir uns für ein LKW-bezogenes Tempolimit ein. Darüber hinaus wollen wir unseren Einfluss dafür geltend machen, dass der überörtliche LKW-Verkehr weiträumig um Otzberg herumgeführt wird.

Der ÖPNV in Otzberg muss sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren. Dazu wollen wir eine Bedarfserhebung auch unter Nutzung elektronischer Medien durchführen und uns in der DADINA dafür einsetzen, dass dieser Bedarf wirkungsvoll gedeckt wird.

Weiterhin wollen wir uns für den Ausbau von Radverbindungswegen zwischen allen Otzberger Ortsteilen einsetzen. Insbesondere hat für uns der Bau einer sicheren Rad- und Fußwegverbindung zwischen Ober- und Schloß-Nauses Priorität. Soweit die Gemeinde eigene Investitionen in diesem Bereich zu tätigen hätte, muss dies von den finanziellen Spielräumen des Haushaltes abhängig gemacht werden.

Feuerwehr
Wir wollen gemeinsam mit den Otzberger Wehren ein Konzept entwickeln, damit der Brandschutz in Otzberg effizienter wird und auch in Zukunft dauerhaft sichergestellt werden kann. Dazu wollen wir die Jugendarbeit der Otzberger Wehren und die Feuerwehrvereine stärken. Grundlage für dieses Konzept ist ein aktueller Bedarfs- und Entwicklungsplan der Otzberger Feuerwehr, der bis August 2011 zu erstellen ist.

Transparenz/Bürgerbeteiligung
Wir werden jährlich im Herbst Bürgerversammlungen abhalten und die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich über Probleme und Entwicklungen, die für die Gemeinde Otzberg und ihre BürgerInnen für Bedeutung sind, informieren. Dadurch wollen wir das gemeindliche Handeln transparenter machen. Insbesondere bei kritischen Entscheidungsprozessen werden wir die Menschen in Otzberg einbeziehen.

Vereinsförderung/Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Otzberg am Hallenbau in Habitzheim
Wir wollen die Vereinsförderungsrichtlinien überarbeiten und werden aufgrund der Haushaltssituation auch an dieser Stelle Kürzungen vornehmen müssen. Im Rahmen dieser Überarbeitung werden wir die maximale Höhe der Investitionsförderung finanziell begrenzen.

Aufgrund der finanziellen Voraussetzungen der Gemeinde Otzberg sehen die Kooperationspartner keine Möglichkeit den Bau einer Sporthalle durch den TSV Habitzheim finanziell durch die Gemeinde Otzberg zu unterstützen.

Gemeindeeigene Liegenschaften
a) Friedhöfe/Grünanlagen
Die Pflege und der Unterhalt der gemeindeeigenen Liegenschaften bindet jedes Jahr enorme finanzielle Mittel. Im Hinblick auf die Finanzlage der Gemeinde müssen auch im Bezug auf die Liegenschaftspflege neue Wege gegangen werden.

Die Pflege gemeindeeigener Grünanlagen wollen wir vermehrt in Patenschaften organisieren und die Bevölkerung dafür sensibilisieren und gewinnen. Die Gemeinde Otzberg ist finanziell nicht mehr in der Lage, den Grünschnitt in dem bisher bekannten Maße durch den Betriebshof und externe Unternehmer vornehmen zu lassen. Hier müssen auch die Pflegestandards angepasst und in Fällen, in denen keine Patenschaften gefunden werden können, Pflegeintervalle vergrößert werden. Dies wird auch optische Veränderungen im Bereich der Grünanlagen mit sich bringen. Diese Veränderungen müssen jedoch – da die Gemeinde sich aufgrund der Finanzlage auf die unabdingbaren Gemeindeaufgaben beschränken muss – gemeinschaftlich getragen und solidarisch in Kauf genommen werden.

Die Pflege der Friedhöfe wird weiter ausschließlich vom Betriebshof vorgenommen. Bei der Unterhaltung sämtlicher gemeindeeigener Liegenschaften wird künftig auf die Verwendung von Pflanzenschutzmittel verzichtet. Weder Betriebshof noch Pflegepaten sollen auf Umweltgifte zurückgreifen.

Wir wollen deshalb eine organisatorische Anbindung der Grünanlagen- und Friedhofspflege beim Umweltamt prüfen. Bei der Neuvergabe von Pachtverträgen für gemeindeeigene Gärten ist eine entsprechende Regelung (keine Umweltgifte) aufzunehmen. Auch diese Maßnahme zum Schutze der Umwelt wird die Optik der gemeindeeigenen Grundstücke verändern und an der einen oder anderen Stelle möglicherweise Widerstände hervorrufen. Dies nehmen die Kooperationspartner im Interesse des Umwelt- und Naturschutzes bewusst in Kauf

b) Gebäude
Die gemeindeeigenen Gebäude sind Vermögen der Gemeinde, welches wir nach Möglichkeit für die Allgemeinheit erhalten wollen. Jährlich entstehen für den Unterhalt eines jeden Gebäudes teilweise erhebliche Kosten, die in eine vernünftige Relation zum Nutzen gebracht werden müssen.
Schon allein aus Gründen der Haushaltskonsolidierung ist es daher notwendig, für jedes einzelne Objekt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzunehmen und eine eigenständige Analyse zu erstellen. Jährliche Unterhaltungskosten sind ebenso in diese Untersuchung mit einzubeziehen, wie absehbare Investitionskosten. Für jedes einzelne Gebäude ist ergebnisoffen zu prüfen, wie die Kosten für die Gemeinde gesenkt und der Nutzen für die Allgemeinheit gegebenenfalls verbessert werden können. Bei diesen Überlegungen ist jede Möglichkeit vorbehaltlos zu prüfen. Hierzu sind eine klare Terminkette und verbindliche Aufträge erforderlich.

c) sonstige gemeindeeigene Objekte
Dies gilt ebenso für die gemeindeeigenen Wege und Brücken. Auch diese Bauwerke wollen wir im Rahmen dieser Analyse einer Überprüfung unterziehen, dabei Lösungen suchen und Perspektiven aufzeigen.

Erweiterung des Gewerbegebietes
Jede Erweiterung des Gewerbegebietes führt zu zunehmender Verkehrsbelastung.
Diese wollen wir unserer Bevölkerung nicht weiter zumuten.
Deshalb werden die Kooperationspartner den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebietes zurücknehmen.
Eine Erweiterung des Gewerbegebietes streben wir in dieser Legislaturperiode nicht an. Jedoch sind wir bereit, für ortsansässige Unternehmen, die sich gegebenenfalls im Gewerbegebiet neu ansiedeln wollen, Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.

Energieeinsparung und – versorgung/Windkraft
Wir wollen die Potentiale erneuerbarer Energien in Otzberg ausschöpfen. Die Kooperationspartner verfolgen das Ziel, mittelfristig in unserer Gemeinde Energie in dem Umfang zu gewinnen, wie sie in Otzberg verbraucht wird. Dafür müssen alle denkbaren Formen regenerativer Energien genutzt werden. Da Photovoltaik alleine hierfür nicht ausreicht, müssen auch Windenergie und Biomasse in Otzberg angesiedelt werden. Deshalb wollen wir eine Analyse der energetischen Potentiale Otzbergs durchführen.
Wir wollen Bürgerphotovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Flächen realisieren. Zudem streben wir die Errichtung von Windkraftanlagen in Otzberg an. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger Otzbergs vom Nutzen regenerativer Energien überzeugen.
Bei der Nutzung von Windenergie in Otzberg priorisieren wir Bürgerbeteiligungsmodelle auf gemeindeeigenen Flächen. Auf diese Weise kommt der Ertrag sowohl dem Gemeindehaushalt als auch den beteiligten Bürgern zugute.
Darüber hinaus wollen wir alle Möglichkeiten nutzen, um Energie in Otzberg einzusparen. Hierzu wollen wir eine Umstellung der Otzberger Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik prüfen und, sofern dies wirtschaftlich ist, die Umsetzung realisieren. Auch in den gemeindeeigenen Gebäuden müssen Energieeinsparpotentiale gesucht und Energie eingespart werden. Dazu werden wir einen Arbeitskreis, der sich mit diesen wichtigen Zukunftsthemen beschäftigt, einrichten. Nach dem Modell des Arbeitskreis Siedlungsentwicklung sollen sich an ihm alle Fraktionen beteiligen.

Flurbereinigung Ober- und Nieder-Klingen
Die Kooperationspartner sehen bei der laufenden Flurbereinigung für die Gemeinde Otzberg positive Elemente. Bei der Flächenentwässerung, dem Wegebau (einschließlich Radwege), dem Gewässerschutz und im Bereich des Naturschutzes (Schaffung von Biotopverbundnetzen) gibt es insbesondere auch einen ökologischen und finanziellen Nutzen für die Gemeinde.
Bei der Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens gab es jedoch Defizite bei Transparenz und Bürgerbeteiligung.
Die Betroffenen wissen bisher weder, welche Kosten auf sie zukommen, noch in welcher Art und Weise sie betroffen sein könnten. Deshalb werden wir den Betroffenen eine umfassende Beratung anbieten.
Anschließend werden wir eine Befragung aller von der Flurbereinigung betroffenen Grundstückseigentümer durchführen. Sollte die Mehrheit der Betroffenen dem Flurbereinigungsverfahren widersprechen, so werden wir die Möglichkeiten der Gemeinde nutzen, um das laufende Verfahren zu beenden.
Die bisher zugesagte freiwillige Kostenbeteiligung der Gemeinde Otzberg
von 200.000 Euro darf nicht dafür eingesetzt werden, die Kosten der übrigen Teilnehmer der Flurbereinigung zu subventionieren. Sie muss vielmehr dem Aufwand entsprechen, der auch ohne Flurbereinigung (insbesondere für Maßnahmen im Wegebau, Erosions- und Hochwasserschutz) von der Gemeinde aufgebracht hätte werden müssen. Auch diese Kostenbeteiligung steht unter den haushaltsrechtlichen Zwängen der Konsolidierung.

Wasserversorgung
Die Kooperation wird eine Prüfung der Strukturen der Kernverwaltung und des Eigenbetriebes in Auftrag geben, die eine Steigerung der Effizienz und eine Senkung der Verwaltungskosten zum Ziel hat.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere eine Trennung von Kernverwaltung und Eigenbetrieb anzustreben, um die Kompetenz in der Wahrnehmung der speziellen Aufgaben des Eigenbetriebes zu stärken. Dabei ist sicher zu stellen, dass im Ergebnis die Summe des Personalaufwandes beider Verwaltungen geringer ist, als vor Beginn des Umstrukturierungsprozesses.
Die Kooperationspartner sind sich einig, dass die Wasserversorgung in der Verantwortung der Gemeinde bleibt.

Haushalt/Finanzen:
Die Gemeinde Otzberg befindet sich in einer finanziellen Schieflage, die nicht nur die Forderung nach der Generationengerechtigkeit gemeindlicher Entscheidungen in Frage stellt, sondern auch die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde berührt.
Die Kooperationspartner sind sich einig darin, dass eine Korrektur dieser Schieflage nur mittelfristig zu erreichen ist und wenn künftig alle von der Gemeinde zu treffenden Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen.
Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde muss so wiederhergestellt und erhalten werden, dass es nicht zu einer dauerhaften Inanspruchnahme von Kassenverstärkungskrediten kommt.

Folgende Maßnahmen werden kurzfristig umgesetzt:
• Die Kernverwaltung wird einer Organisationsuntersuchung unterzogen, um die im Haushaltskonsolidierungskonzept des Haushaltsplanes 2010/2011 angestrebte Einsparung in Höhe von 300.000 € zu erreichen
• Die gemeindeeigenen Liegenschaften werden einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen. Die dort aufgezeigten Einsparpotentiale werden im Rahmen der Finanzierbarkeit entsprechend einer aufzustellenden Prioritätenliste umgesetzt.
• Im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit werden umgehend Verhandlungen mit den Nachbargemeinden aufgenommen, um Pflichtaufgaben der Gemeinde effizienter dem Bürger anzubieten. Hierbei soll es insbesondere um die Bereiche Standesamt, Gemeindekasse,
Personalabrechnung, IT und Bauhof gehen.
• Die Otzberg-Woche soll als zentrale Veranstaltung der Gemeinde erhalten bleiben. Sie ist jedoch in ihrer Organisation so neu zu strukturieren, dass die gemeindlichen Gesamtkosten (einschließlich unbarer Eigenleistungen) nicht über
5.000 € betragen.

Bundestagsabgeordneter

Homepage von Jens Zimmermann

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