Geldstrafe für brisante Infos – Ermittlungen gegen Altbürgermeister

Veröffentlicht am 05.12.2014 in Kommunalpolitik
 

Während Staatsanwalt auf Antwort von Otzbergs Altbürgermeister wartet, muss Lothar Uhrig bereits zahlen

 

Im Mai hatte der Otzberger Beigeordnete Lothar Uhrig Informationen aus dem Gemeindevorstand über hohe Außenstände der Gemeinde öffentlich gemacht. In der Folge ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den Altbürgermeister, während der Kreis gegen Uhrig eine Disziplinarverfügung erlassen hat.

Die Entscheidung Lothar Uhrigs, Interna aus dem Gemeindevorstand öffentlich zu machen, hat eine Reihe von Ereignissen in Gang gesetzt. Im Mai informierte er Gemeindevertreter und Presse über offene Forderungen aus dem Rathaus gegenüber einer Vielzahl von Schuldnern. Die Außenstände waren seit dem Jahr 1997 zu einer Summe im hohen sechsstelligen Bereich aufgelaufen.

Da der Großteil der Vorkommnisse in die beiden Amtszeiten von Bürgermeister Karl Ohlemüller (CDU) fielen – er führte die Geschäfte der Otzberger Verwaltung von 2001 bis März 2013 –, stellte die SPD-Fraktion im Juni Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die SPD begründete ihren Schritt damit, dass der Gemeinde ein erheblicher Vermögensschaden entstanden sei, weshalb geprüft werden müsse, ob die Verwaltung alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um ihre Ansprüche gegenüber den Schuldnern zu sichern.

Auf ECHO-Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft Darmstadt nun mit, dass sie auf die Strafanzeige hin die Ermittlungen wegen Untreue gegen den Altbürgermeister Karl Ohlemüller aufgenommen habe. „Dem Beschuldigten wird derzeit rechtliches Gehör gewährt“, heißt es von der dortigen Pressestelle. Die Ermittlungen hätten im Spätsommer begonnen und dauerten an.

„Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, ist noch nicht absehbar, da zunächst die Stellungnahme des Beschuldigten abgewartet werden muss.“ Von seiner Aussage sei abhängig, ob sich neue Ermittlungsansätze ergeben, denen nachgegangen werden müsse. Dem ECHO sagte Karl Ohlemüller nun, dass seine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft noch ausstehe. Er werde anwaltlich vertreten. „Zum Zeitpunkt der laufenden Ermittlungen möchte ich mich darüber hinaus zur Sache nicht äußern.“

Der amtierende Bürgermeister Matthias Weber teilte auf Anfrage mit, er sei von der Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung als Zeuge geladen worden; weitere Angaben wolle er zum Zeitpunkt der laufenden Untersuchungen nicht machen.

Während die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Ex-Bürgermeister andauern, hat die Kommunalaufsicht des Kreises bereits am 13. November eine Disziplinarverfügung gegen den Beigeordneten Lothar Uhrig erlassen. Dieser habe nach Aktenlage und Anhörung rechtswidrig und schuldhaft seine Pflicht zur Verschwiegenheit sowohl nach dem Beamtenstatusgesetz als auch nach der Hessischen Gemeindeordnung verletzt, heißt es dazu von der Kreis-Pressestelle.

Für die Kommunalaufsicht habe es keine Rolle gespielt, dass die Otzberger Gemeindevertreter zuvor mehrheitlich gegen die Beantragung eines Disziplinarverfahrens gestimmt hatten. Die durch Uhrig bekannt gewordenen Informationen wertete das Parlament – anders als der Kreis – höher als sein Dienstvergehen als Ehrenbeamter.

Der Beigeordnete selbst hatte das ECHO über die Entscheidung der Kommunalaufsicht informiert und teilte mit, dass er die Disziplinarstrafe in Form einer Bußgeldzahlung annehme. „Als ehrenamtlicher Beigeordneter hatte ich nicht das Recht, Erklärungen nach außen abzugeben. Mir bekannt gewordene dienstliche Angelegenheiten hätte ich nicht preisgeben dürfen.“ Mit seiner „Flucht in die Öffentlichkeit“ habe er indes weiteren Schaden von der Gemeinde abwenden wollen, indem er das Parlament über die Vorgänge in Kenntnis setzte.

Der Umgang mit Gemeindefinanzen betreffe zudem alle Otzberger Bürger. „Ich finde es schlimm, dass die politischen Gremien im Versuch, den Haushalt zu konsolidieren, Vereinen nahezu jeden Cent streichen müssen, während der Gemeinde auf der anderen Seite Geld im hohen sechsstelligen Bereich fehlt“, sagt Uhrig.

Die Verfügung gegen ihn sei konsequent. „Das Urteil nehme ich in der Hoffnung an, dass die von mir kritisierten Verwaltungshandlungen von allen Hütern unseres Rechtssystems, also auch von der Kommunalaufsicht, ebenso stringent überprüft und einer gerechten Bewertung zugeführt werden.“

Sein Amt als Beigeordneter wolle er bis zum Ende der Legislaturperiode ausüben.

 

Quelle: Darmstädter Echo vom 12.11.2014

Bundestagsabgeordneter

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