Union darf Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen nicht länger blockieren

Veröffentlicht am 09.03.2016 in Fraktion
 

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann kritisiert die Blockadehaltung von CDU und CSU beim Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen.

„Ein entsprechender Gesetzentwurf ist im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart worden. Daran hat sich Bundesarbeitsministerin Nahles orientiert. Die nun stattfindende Blockade ist nicht nachvollziehbar und muss von Seiten der Unionsparteien beendet werden. Dieses Gesetz ist dringend notwendig, um künftig klare Strukturen und Verhältnisse für Leiharbeit und Werkverträge zu schaffen. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf daher mit Nachdruck“, so die Abgeordnete.

 

Nach der erfolgreichen Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes und des Gesetzes zur Tarifeinheit seien gesetzliche Regelungen zur Eindämmung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Fairness und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Es gehe schlicht und einfach um notwendige Regelungen, die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Land zu gute kommen, unterstreicht die SPD-Politikerin.

„Mit dem neuen Gesetz soll die Überlassungshöchstdauer neu geregelt und der Grundsatz von „Equal Pay“ eingeführt werden. Damit werden Unternehmen auch weiterhin flexibel auf Auftragsspitzen oder Arbeitsvertretungen reagieren können. Der weiteren Verdrängung von Stammbelegschaften wird jedoch ein Riegel vorgeschoben. Durch eine gesetzliche Klarstellung, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, soll zudem die Umgehung des Arbeitsrechts durch vermeintliche Werkverträge verhindert werden“, betont die Rechtspolitikerin Hofmann abschließend.

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