SPD-Fraktion will Eltern schrittweise von Kitagebühren entlasten

Veröffentlicht am 01.02.2016 in Landtag
 

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann weist auf den ersten Gesetzentwurf ihrer Fraktion zur Förderung von Chancengleichheit in der frühkindlichen Bildung hin. „Wir wollen die Familien in Hessen bei den Angeboten der frühen Bildung schrittweise entlasten und schlagen dafür einen entsprechenden Stufenplan vor. Kitagebühren reißen tiefe Löcher in das Budget junger Familien. Die kommunalfeindlichen Kürzungen der CDU-geführten Landesregierungen der letzten Jahre haben etliche Kommunen gezwungen, bestehende Gebühren immer weiter anzuheben. Eine hessische Familie mit zwei kleinen Kindern muss vielerorts vierstellige Beträge für die Kinderbetreuung aufwenden. Das muss beendet werden, Familien müssen in Hessen zu den Gewinnern des neuen Länderfinanzausgleichs werden und Hessen insgesamt familienfreundlicher. Einen ersten Schritt wollen wir bereits im Jahr 2017 machen“, unterstreicht die SPD-Politikerin.

Ihre Fraktion sehe in der frühkindlichen Bildung einen wichtigen Schlüssel zum Bildungserfolg eines Kindes. Der Zugang zu Bildung solle grundsätzlich kostenfrei sein, um Chancengleichheit sicherzustellen. „Wir wissen, dass Gebühren eine Zugangangsbarriere sind. Es geht uns deshalb um Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. In keinem anderen Land ist der Bildungserfolg so abhängig vom Geldbeutel der Eltern wie in Deutschland. Das wollen wir ändern und dazu gehören kostenfreie Bildungsangebote von der Krippe bis zur Universität. Die Kitas sind heute viel mehr als reine Betreuungseinrichtungen. Dort lernen Kinder spielerisch Sprache und den sozialen Umgang miteinander“, betont die Abgeordnete.

Die SPD-Fraktion strebe nun an, dass bereits mit dem kommenden Haushaltsjahr die Eltern von Gebühren für den Halbtagsplatz im zweiten Kindergartenjahr analog zu den derzeitigen Regelungen für das letzte Kindergartenjahr zu entlasten. Die komplette Entlastung der Eltern von Gebühren für die Angebote der frühen Bildung könnten dann mit einem Einstieg in der Freistellung im ersten Kindergartenjahr für einen Halbtagsplatz, danach eine Freistellung im Bereich U3 für einen Halbtagsplatz und schließlich über eine komplette Freistellung auch für Ganztagsplätze erfolgen.

„Wir halten diese stufenweise Abschaffung der Gebühren für einen gangbaren und verantwortungsvollen Weg. Wir sehen darin auch einen Beitrag zur Chancengleichheit von Frauen und Männern, weil Frauen ihre Möglichkeiten zum Wiedereinstieg beziehungsweise Verbleib im Beruf verbessern können“, so Hofmann abschließend.

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