
Am Sonntag (6. März) sind die Menschen im Landkreis Darmstadt-Dieburg aufgerufen ihre Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertreterversammlungen und den Kreistag des Landkreies Darmstadt-Dieburg neu zusammen zu setzen. Wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz in der betreffenden Stadt/Gemeinde hat. Für die Stimmabgabe reicht der Personalausweis.
Unsere Kandiadtinnen und Kandidaten