Hessen braucht endlich ein Transparenzgesetz – Schwarz-Grüne Blockadehandlung

Veröffentlicht am 26.09.2015 in Landtag
 

Heike Hofmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und rechtspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, hat CDU und Grüne für die Blockadehaltung bei der Schaffung eines Transparenzgesetzes in Hessen kritisiert. „Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf für ein Hessisches Transparenzgesetz will die SPD-Fraktion den dringend notwendigen besseren Informationszugang der Bevölkerung gewährleisten, damit sich die Bürger zügig und ohne Blockade über die Inhalte von Akten der öffentlichen Verwaltung informieren können. Auf Bundesebene und in 11 Bundesländern gibt es bereits Transparenz- oder Informationszugangsgesetze“, betont Hofmann.

Seit vielen Jahren weigere sich die CDU anzuerkennen, dass eine freiheitlich demokratische Gesellschaft mündige und wissende Bürger verlange. Ein umfassendes Informationsrecht stütze die demokratische Meinungs- und Willensbildung und fördere damit bürgerschaftliche Teilhabe. Mit dem vorlegten Gesetzentwurf gehe die SPD einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Demokratiestärkung. Dies sei in Hessen längst überfällig.

„Der vorgelegte Gesetzentwurf gewährt grundsätzlich jedem einen Informationsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen. Bürgerinnen und Bürger sollen einen umfangreichen Einblick in staatliches Handeln erhalten können. Der von CDU und Grünen immer wieder erhobene Vorwurf, damit würden die Verwaltungen durch zu viele Anfragen lahmgelegt, ist durch die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern mehr als wiederlegt“, unterstreicht die SPD-Politikerin.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte solle nach dem Gesetzentwurf auch die Funktion des Beauftragten für Informationsfreiheit übernehmen. Datenschutz und das Recht auf Informationsfreiheit stünden in einem Spannungsverhältnis. Durch die Personalunion beim Hessischen Datenschutzbeauftragten könne dies jedoch zu einem sachgerechten Ergebnis führen. Darüber hinaus könne auf einen bereits bestehenden und eingearbeiteten Personalbestand zurückgegriffen und so sinnvolle Synergie-Effekte genutzt werden.

„Wichtig ist für die SPD bei Ablehnung eines Antrages auf Akteneinsicht, auf die Möglichkeit der Anrufung des Beauftragten für Informationsfreiheit hinzuweisen. Da der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes kontrolliert, ist es nach unserer Auffassung nach relevant, dass auf seine Anrufungsmöglichkeit gerade bei Ablehnung des Antrages hingewiesen wird“, so Hofmann.

„Es wird endlich Zeit, dass in Hessen Bürgerrechte gegenüber Verwaltungen endlich ernst genommen werden. Die schwarz-grüne Blockadehaltung darf nicht weiter fortgesetzt werden. Auch der mündige Bürger in Hessen will Einsicht in staatliches Handeln nehmen können. Dies wird durch den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ermöglicht“, betont Hofmann abschließend.

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