Landratswahl - Briefwahl beantragen!

Veröffentlicht am 06.05.2021 in Allgemein
 
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Wenn Sie bei der Landratswahl am 30. Mai 2021 nicht persönlich anwesend sein können, dann wählen Sie vorher einfach per Brief.

Um bequem per Brief wählen zu können, müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Nutzen Sie dazu das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie die Briefwahl einfach formlos beantragen, beispielsweise mit der beigefügten Postkarte, per Fax, E-Mail (Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben) oder persönlich nach Ausweisvorlage im Wahlamt Ihrer Gemeinde/Stadt.

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen rechtzeitig abschicken!

Wichtig ist, dass Sie den Wahlbriefumschlag mit Ihrer Stimme rechtzeitig zur Post bringen oder gleich beim zuständigen Wahlamt abgeben. Stimmzettel, die erst nach dem 30.05.2021, 18.00 Uhr, beim Wahlamt eingehen, werden nicht mehr gezählt! Wenn Sie Wahlbrief und Stimmzettel per Post einsenden, sollten Sie diese deshalb spätestens am 28.05.2021 abschicken, aus dem Ausland entsprechend früher.

Wer den Antrag ab dem 18. April 2021 persönlich im Wahlamt stellt, kann dort auch gleich wählen. Eine Wahlkabine steht bereit.

Sollten Sie plötzlich erkranken, können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, spätestens 15.00 Uhr, durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person beantragt und abgegeben werden.

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