Am heutigen Mittwoch hat der Finanzausschuss die Novellierung des Jahressteuergesetzes beschlossen. Die Änderungen verbessern die finanziellen Rahmenbedingungen für viele Engagierte und Vereine auch in Hessen.
Ein ganzes Bündel wichtiger Verbesserungen im Bereich der Gemeinnützigkeit stecken in der Neufassung des Jahressteuergesetzes, das heute den Finanzausschuss im Deutschen Bundestag passierte. Unter anderem soll sowohl die Ehrenamtspauschale als auch die Übungsleiterpauschale rückwirkend zum Jahr 2020 angehoben werden. Die Übungsleiterpauschale wird dann 3000 Euro statt 2400 Euro betragen. Die Ehrenamtspauschale wird von 720 Euro auf 840 Euro angehoben. So wird ermöglicht, dass Aufwandsentschädigungen in der Höhe steuerfrei bleiben.
Weitere Erleichterungen im Bereich des Ehrenamts und des zivilgesellschaftlichen Engagements sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts wurden ebenfalls beschlossen. So wird das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecke unter anderem um „Klimaschutz“, „Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“ sowie „Freifunk“ erweitert. Außerdem wird ein Zuwendungsempfängerregister eingeführt, so dass in Zukunft Bürgerinnen und Bürger rechtssicher und transparent nachprüfen können, welche Organisationen als gemeinnützig anerkannt sind. Darüber hinaus wird die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden und Mitgliedsbeiträge bei der Steuererklärung von 200 Euro auf 300 Euro angehoben. Die Freigrenze, bis zu der gemeinnützige Vereine Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit steuerfrei erzielen können (Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer) wird von 35 000 Euro auf 45 000 Euro pro Jahr erhöht.