Die Gemeinde als Gläubigerin

Veröffentlicht am 02.06.2014 in Kommunalpolitik
 

Finanzen – Gemeindevorstand macht Interna über hohe Außenstände in Otzberg publik – Disziplinarverfahren droht

 

In einem offenen Brief wirft ein Mitglied des Otzberger Gemeindevorstands der Verwaltung Versäumnisse beim Eintreiben offener Forderungen vor, nennt konkrete Fälle aus nicht öffentlichen Sitzungen. Dies könnte nun für ihn selbst Konsequenzen wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht haben.

Seit fünf Monaten ist die Gemeinde Otzberg Mitglied im Zweckverband Gemeinschaftskasse. Der Verband übernimmt für seine Mitglieder das Forderungsmanagement, treibt also Außenstände bei Schuldnern der Kommunen ein.

 

Bis Ende 2013 war dies Aufgabe der Gemeindeverwaltung. Sie sieht sich nun dem Vorwurf ausgesetzt, offene Forderungen nicht mit dem nötigen Nachdruck eingetrieben zu haben. In den zurückliegenden Jahren hätten sich Außenstände von insgesamt 900 000 Euro angehäuft, schreibt Georg Lothar Uhrig (SPD), Mitglied des Otzberger Gemeindevorstands, in einem Brief, den er an die Presse und die Fraktionsvorsitzenden der Gemeindevertretung sandte. Weiter heißt es, er wolle sein Amt als Beigeordneter so lange ruhen lassen, bis die Gründe für die hohen Außenstände ermittelt seien. „Der Haushalt könnte ausgeglichen sein, wenn die Forderungen eingetrieben worden wären“, sagte Uhrig dem ECHO. Der Otzberger Etat weist für dieses Jahr einen Fehlbedarf von etwa 500 000 Euro aus, was ein Haushaltssicherungskonzept notwendig machte (wir haben berichtet). Das Gesamtvolumen liegt bei etwas mehr als zehn Millionen Euro.

Bürgermeister Matthias Weber bestätigt auf ECHO-Nachfrage die im Brief genannte Summe nicht. Er räumt jedoch ein, dass die Summe der offenen Forderungen im höheren sechsstelligen Bereich liege. „Die einzelnen Forderungen sind meist nicht hoch. Aber es sind viele über einen langen Zeitraum“, sagt er.

Wann und wo:

Die Otzberger Gemeindevertretung tagt heute, Montag (2.), ab 20 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Lengfeld.

Alle Forderungen werden überprüft

Derzeit würden alle Außenstände und der Ablauf der Mahnverfahren überprüft, verwaltungsintern habe er eine Überprüfungsroutine eingeführt. Für die bereits recherchierten Fälle habe ihm das Revisionsamt bestätigt, dass die Verwaltung die entsprechenden „Maßnahmen zur Sicherung der Forderungen“ ergriffen habe.

In seiner Amtszeit – Weber ist seit April 2013 Bürgermeister – habe es mehrere Niederschlagungen gegeben. Das bedeutet: Die Gemeinde verzichtet auf ihre Ansprüche gegenüber Schuldnern, da das Beitreiben der Forderung als aussichtslos gilt. Gänzlich vom Tisch seien die Fälle damit aber nicht. „Sollte der Schuldner wieder zu Geld kommen, kann das Mahnverfahren erneut aufgenommen werden“, erklärt der Verwaltungschef.

Bis zu einer Summe von 10 000 Euro ist der Gemeindevorstand ermächtigt, Außenstände niederzuschlagen. Über höhere Beträge entscheidet die Gemeindevertretung in einem nicht öffentlichen Teil der Sitzung. Von Treffen des Gemeindevorstands – mit dem Bürgermeister als Vorsitzendem – ist die Öffentlichkeit ohnehin ausgeschlossen.

In seinem Brief benennt Georg Lothar Uhrig nun aber konkrete Fälle, über die der Gemeindevorstand zu entscheiden hatte. Damit, so Matthias Weber, habe er gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen.

Dies könnte für den Beigeordneten Konsequenzen haben. Die Gemeindevertretung entscheidet in ihrer Sitzung am heutigen Montag darüber, ob gegen Uhrig ein Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eingeleitet wird.

Auch ist es nicht möglich, das Amt als Beigeordneter ruhen zu lassen. Es wird entweder ausgeführt oder beendet. Die Gemeindevertretung wird heute über die Entlassung des Beigeordneten aus seiner Position als Ehrenbeamter entscheiden.

Quelle: Darmstädter Echo vom 02.06.2014

Bundestagsabgeordneter

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